
Die meisten Arbeitnehmer unterzeichnen meistens einen Arbeitsvertrag bzw. eine im Arbeitvertrag enthaltene Konkurrenzklausel, ohne dabei viel nachzudenken. Für den Arbeitgeber kann die Aufnahme einer Konkurrenzklausel ein handliches Hilfsmittel sein, Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden (obwohl dafür in der Praxis andere Instrumente, wie z.B. eine Entlohnung für erwiesene Dienste, als zweckmäßiger erscheinen).
An die Aufnahme einer rechtswirksamen Konkurrenzklausel in den Arbeitsvertrag stellt das Gesetz jedoch gewisse Bedingungen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, da steht dem Arbeitnehmer die Entscheidung frei, sich anderweitig nach einer angemessenen Stellung umzuschauen, ohne dass Sie diesbezüglich vorgesorgt hätten. Die Überarbeitung einer rechtsgültig einzuhaltenden Konkurrenzklausel ist daher eine penibel sorgfältige Arbeit.
Für den Arbeitnehmer ist die Gebundenheit an eine rechtsgültig abgeschlossene Konkurrenzklausel ein ziemlicher Wermutstropfen, wenn der Arbeitgeber seinerseits das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Auch wenn der Arbeitnehmer nach beispielsweise einem Arbeitskonflikt das Feld räumen soll, kann die Wirkung der Konkurrenzklausel ihm zusätzlich zum Nachteil gereichen.
Der Gesetzgeber hat einen separaten Rechtsgang vorgesehen, wobei der Arbeitnehmer eine vollständige oder teilweise Vernichtung der Konkurrenzklausel beantragen kann. Der Arbeitnehmer soll dann hervorheben und nachweisen, dass diese Klausel ihn im Verhältnis zu dem zu schützenden Interesse des Arbeitgebers in unzumutbarer Weise benachteiligt.
Bei einem solchen Verfahren kommt es insbesondere darauf an, inwieweit die Konkurrenzklausel den Arbeitnehmer daran hindert, anderswo tätig zu werden. Grobweg lässt sich sagen, dass je lockerer die Konkurrenzklausel ausgestaltet ist - das heißt, dass sie eine unverhältnismäßig großzügige räumlich-zeitliche Wirkung aufweist - die Chance desto größer ist, dass sie vom Gericht im Nachhinein völlig oder teilweise vernichtet wird.
Wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses über die Bedingungen verhandelt werden kann, unter denen die Beendigung erfolgen wird, ist es wichtig, eine eventuell vorhandene Konkurrenzklausel in die Verhandlungen miteinzubeziehen. Legt der Arbeitgeber Wert auf deren Einhaltung, so könnte dies z.B. mit der Zuerkennung einer höheren Auflösungsvergütung einhergehen.









