Vereinbarungen

Beim Aufnahmegespräch werden Vereinbarungen über den anzuwendenden Anwaltstarif getroffen. Dabei kann auf Wunsch eine Prognose für die anfallenden Kosten abgegeben werden. Diese Prognose wird schriftlich Ihnen bestätigt. Die betreffenden Vereinbarungen werden in einem Mandatvertrag festgelegt.

In übersichtlichen Fällen können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Bei einer "pro- forma" Auflösung eines Arbeitsvertrags wird beispielsweise ein fester Tarifsatz vereinbart werden können.

Im Falle einer außergewöhnlichen finanziellen Situation bei Mandanten, die nicht für eine anwaltliche Beiordnung in Betracht kommen (siehe nachstehende Informationen), sind auch Sondertarifsätze möglich, so wie ein Tarif bzw. eine Provisionsgebühr, der/die teilweise (zusätzlich zu einem herabgesenkten Basistarif) vom Ergebnis abhängt. Wir gehen dermaßen vor, wenn wir an Hand der vorliegenden Unterlagen von einer reellen Erfolgschance überzeugt sind.

Eine resultatsabhängige Entlohnung ist im anwaltlichen Bereich verboten, außer bei Inkassotätigkeiten. Inkassotätigkeiten können eventuell zu 15 Prozent des zu erzielenden Ergebnisses geleistet werden. Dies hängt von den juristischen Risiken, den Rückgriffsmöglichkeiten und dem Umfang der finanziellen Substanz ab. Besuchen Sie für weitere Informationen unsere Website www.inkasso-niederlande.eu.

Kostenvergütung

Arbeitgeber sind bei einer ordentlichen Auflösung des Arbeitsvertrags manchmal bereit, die vom Arbeitnehmer verursachten Anwaltskosten zu vergüten (meistens auf eine bestimmte Summe fixiert). Der Arbeitgeber hat zuweilen sogar ein eminentes eigenes Interesse daran. In einem solchen Fall bekommt er womöglich besser in den Griff, welchem Anwalt er gegenüber steht.

Wenn Sie als Arbeitnehmer an einem Arbeitsunfall beteiligt waren, für den Sie Ihren Arbeitgeber haftbar machen können, wird Ihr Arbeitgeber (oder dessen Versicherungsgesellschaft) Ihre Kosten für juristischen Beistand ohne weiteres in voller Höhe vergüten müssen. Auch in diesem Fall werden besondere, für Sie als Arbeitnehmer günstige Vereinbarungen getroffen werden können. Erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten.

Wenn Sie eine Rechtshilfeversicherung abgeschlossen haben oder Mitglied in einer Gewerkschaft sind, so ist Ihre Versicherungsgesellschaft oder Gewerkschaft manchmal bereit, Ihre Präferenz für einen bestimmten Anwalt zu berücksichtigen. In einem solchen Fall kann der Rechtsanwalt seine Honorarrechnung direkt an Ihre Rechtshilfeversicherung oder Gewerkschaft schicken. Für weitere Informationen siehe unter der Schaltfläche "2nd opinion".

Gilt es, ein Verfahren einzuleiten, in dem Sie später als "siegende Partei" hervortreten, so verurteilt das Amtsgericht die Gegenpartei meistens in die Prozesskosten. Auch können Sie bei Erhebung eines Klageanspruchs außergerichtliche Kosten und Zinsen für sich beanspruchen. Auf diese Weise können Sie auf jeden Fall einen Teil der verursachten Prozesskosten zurückerstattet bekommen.

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und fragen Sie unverbindlich nach Rechtsanwalt mr. Marco Swart.

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